Hier finden Sie Infos über Steuervorteile für Ehegatten bei den Kapitaleinkünften, der Erbschaftsteuer und der Grunderwerbsteuer
Steuerliche Vorteile für Ehegatten gibt es nicht nur durch den Splittingtarif bei der Einkommensteuer. Steuervorteile gibt es oftmals auch bei den Kapitaleinkünften, da Ehegatten den noch nicht aufgebrauchten Sparerpauschbetrag des Ehepartners nutzen können. Hat beispielsweise ein Ehepartner Kapitaleinkünfte von 1.600 Euro und der andere Ehepartner keine Kapitaleinkünfte, so fällt bei einer Zusammenveranlagung wegen des Sparerpauschbetrages von nun insgesamt 1.602 Euro keine Abgeltungsteuern an. Bei einer Einzelveranlagung kommt hingegen nur ein Freibetrag von 801 Euro zum tragen. Der genaue Vorteil kann mit einem Kapitalertragsteuerrechner ermittelt werden. (Berechnungen ohne Gewähr).
Steuervorteile für Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften gibt es auch im Erbschaftsteuerrecht. So liegt der persönliche Erbschaftsteuerfreibetrag für Ehegatten bzw. Lebenspartner bei 500.000 Euro anstatt der sonstigen 20.000 Euro. Auch der Erbschaftsteuersatz ist günstiger als bei Nichtverheirateten. Hier finden Sie einen Erbschaftsteuerrechner.
Des Weiteren gibt es Grunderwerbsteuerfreiheit beim Kauf und Verkauf von Immobilien zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern. Die Ersparnis kann mit einem Grunderwerbsteuerrechner veranschaulicht werden.