Hier finden Sie einen kostenlosen Ehegattensplitting-Rechner für 2023 oder 2024 zur Ermittlung und Optimierung der Lohnsteuer bei Ehegatten.
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Das Ehegattensplitting wird auch beim Einbehalt der Lohnsteuer durch die Lohnsteuerklassen 3, 4 und 5 berücksichtigt. Ehegatten können dabei grundsätzlich die Lohnsteuerklassen 3/5 oder 4/4 - mit oder ohne Faktorverfahren - wählen. Auf der folgenden Seite lassen sich die Steuerklassen für Ehegatten berechen und optimieren.
Ehegatten mit den Lohnsteuerklassenkombinationen 3/5 bzw. 5/3 und 4/4 mit Faktor sind grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Bei der Veranlagung wird damit durch das Finanzamt die festzusetzende Einkommensteuer ermittelt und die bereits entrichtete Lohnsteuer hierauf angerechnet. Zu berücksichtigen ist zudem, dass einige Lohnersatzleitsungen wie das Elterngeld vom Nettolohn beeinflusst werden. Die Wahl der optimalen Steuerklassenvarianten muss daher individuell bestimmt werden.
Auf der folgenden Seite Splittingtabelle.info finden Sie zahlreiche Splittingtabellen zur Einkommensteuer für die Jahre 2010 bis 2023 oder 2024. Unter dem folgenden Link wird der Begriff der Zusammenveranlagung erläutert.